Staatliche Förderungen von CORONA-bedingter Digitalisierung
Das KRONOS Team freut sich ganz besonders, die renommierte Multi-Channel-Spezialistin, Julia Schiminski, für den ersten externen Gastbeitrag des KRONOS Blog gewinnen zu können:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise steht der gesamte Handel vor noch nie dagewesenen Herausforderungen. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten und erhebliche Umsatzeinbrüche. Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für mittelständische Unternehmen gilt es entgegenzutreten.
In Folge der Pandemie wurde daher schnell deutlich: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen und ist ein ganz wesentlicher Faktor für die Zukunftsfähigkeit im harten Wettbewerb der Handelsbranche. Wer jetzt nicht digital aufgestellt ist, wird es künftig schwer haben, sich auf dem Markt zu behaupten. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten.
Damit der Handel gestärkt aus der Krise hervorgehen kann, gibt es mittlerweile einige interessante Förderprogramme, welche die Unternehmen bei der Umsetzung der Digitalisierung unterstützen sollen. Es sollen damit entsprechende Investitionen in neue Technologie angestoßen werden, wie zum Beispiel eine digitale Zutrittssteuerung via Bildschirm oder aber auch der Ausbau digitaler Geschäftsprozesse wie digital unterstützte Lieferprozesse.
Welche Förderungen gibt es aktuell zu welchen Konditionen?
Einen sehr interessanten finanziellen Zuschuss bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Dieses Förderprogramm ist besonders attraktiv, da Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen und so die Liquidität des Antragstellers geschont wird.
Das Programm setzt sich aus zwei Modulen zusammen:
Modul 1 fördert „Investitionen in digitale Technologien“ und Modul 2 fördert „Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten“. Den Zuschuss beantragen können mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft- und Hardware und in die Mitarbeiterqualifizierung. Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Zahl der Mitarbeiter und beträgt Minimum 17.000 Euro in Modul 1 bzw. 3.000 Euro in Modul 2. Maximum werden 50.000 Euro bei einzelnen Antragstellern bzw. 100.000 Euro bei Anträgen von Wertschöpfungsketten ausgezahlt.
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, wurden zudem die bisherigen Unterstützungsprogramme durch den Staat optimiert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III sind nun auch Sonderkosten mit aufgenommen worden, sodass Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen gezahlt werden. Es werden Kosten zum Beispiel für die Einführung neuer Technologien wie Warenwirtschaftssysteme und Kassensysteme einmalig in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro mit 90 Prozent bezuschusst. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit Februar freigeschaltet und kann nur online beantragt werden. Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat (des Zeitraumes November 2020 bis Juni 2021) einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
Trotz der nach wie vor herausfordernden Zeiten lohnt es sich aktuell aufgrund der attraktiven Förderprogramme also sehr, durch spezifische Digitalisierungsmaßnahmen die eigene Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit langfristig zu stärken.
Zur Person: Julia Schiminski ist seit 2016 selbstständige Handelsexpertin mit Fokus auf Digitalisierung und Multi-Channel Maßnahmen und konnte vor ihrer Selbständigkeit bereits mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Consultant für IT-Projekte bei namhaften Unternehmen schwerpunktmäßig aus der Software-Branche für den Bereich Handel sammeln. Julia Schiminski steht als echte Ruhrpott-Frau stets für klare Worte und überzeugt darüber hinaus neben Ihrem tiefgreifenden Fachwissen durch ihren Ehrgeiz gepaart mit Empathie und Leidenschaft. Diese Werte machen sie zum idealen Partner von KRONOS.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema Förderungsmaßnahmen haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, dann nehmen Sie gerne mit dem Team von KRONOS über das Kontaktformular Kontakt auf.